Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto des RWE Turms

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 30 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir vertreten Banken und Finanzdienstleister auch über das Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen hinaus in allen Sparten des Privat- und Geschäftskundengeschäfts.

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus dem Girogeschäft (Überweisungs-, Lastschrift-, Karten-, Scheck- und Wechselverkehr) und dem Kreditgeschäft (Verbraucher- und Geschäftsdarlehen) einschließlich der Kreditsicherung (Grundpfandrechte, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen und -übereignungen).

Darüberhinaus vertreten wir unsere Mandanten aber auch in den Bereichen der Anlageberatung (Aktien, Anleihen und Derivate), der Vermögensverwaltung, des Leasing, des Einlagen- und Depotgeschäfts, sowie allgemeinen Fragen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gebühren, Schufa).