Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht / Projektsteuerung

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Vor, während und nach der Realisierung von Bauvorhaben stehen wir unseren Mandanten auf dem Gebiet des privaten Baurechts und der angrenzenden Gebiete des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Rechts der Projektsteuerung zur Verfügung. Unsere Unterstützung reicht von der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen über projektbegleitende Beratungen und das Krisenmanagement bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Honorar- und Haftungsansprüchen.

Über Erfahrungen verfügen wir nicht nur hinsichtlich der Errichtung und Sanierung von Wohn-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäuden, sondern auch hinsichtlich der Errichtung und Sanierung von Spezialbauten (Kindergärten, Schulen, Hallenbäder, Betriebshöfe, Pflegeheime und Krankenhausbauten).