Vergütung

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Für unsere anwaltlichen Leistungen berechnen wir die dafür im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei in der Regel nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. In geeigneten Fällen (z. B. Vertragsgestaltungen, Rechtsgutachten und Dauermandaten) vereinbaren wir in außergerichtlichen Angelegenheiten auch Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen.

Die Gebühren und Auslagen für unsere notariellen Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Gebührenvereinbarungen sind in diesem Bereich nicht zulässig.

Sprechen Sie uns auf die voraussichtlichen Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung oder einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.