Erbrecht / Unternehmensnachfolge / Testamentsvollstreckung

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Wir bieten Ihnen mit zwei Notaren - ein Notar zugleich Fachanwalt für Erbrecht - Kompetenz und Erfahrung in allen Vorsorge- und Nachlassangelegenheiten.

Für den Fall von Krankheit oder Behinderung im Alter entwerfen und beurkunden wir auf Ihre Situation zugeschnittene Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und sorgen für deren Registrierung bei der Bundesnotarkammer.

Zur Regelung Ihres Nachlasses erfragen wir Ihre Verhältnisse, Bedürfnisse und Vorstellungen, stellen Ihnen die sich für Sie ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten vor (lebzeitige Übertragungen, Erbeinsetzungen, Anordnung von Vermächtnissen, Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, Erbverträge, Einsetzung von Testamentsvollstreckern, Errichtung von Stiftungen), beurkunden die von Ihnen gewünschten Regelungen und sorgen für deren Hinterlegung beim Nachlassgericht.

Nach einem Erbfall betreuen wir Sie bei der Nachlassverwaltung und -abwicklung (Testamentseröffnungen, Erbscheine, Grundbuchberichtigungen, Erbausschlagungen, Nachlasspflegschaften, -verwaltungen und -insolvenzen) und werden für Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche tätig (Vermächtniserfüllung, Pflichtteilsansprüche, Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften).